Das bayerische Kabinett beschließt Aufhebung der meistern Beschränkungen.
Damit wir der Infektionsschutzgesetz nun ganz auf die Unternehmen verlagert.
Aufgrund der derzeitigen Infektionszahlen und unklaren Infektionsverlauf der kommenden Wochen, ist es mein Wunsch vor Betreten des Institutes einen Mund-Nasen-Schutz weiterhin aufzulegen, zum Wohle unserer Gesundheit.
Verpflichtend ist es nicht.
Wir behandeln weiterhin aus medizinischen hygienischen mit Mund-Nasen-Schutz.
Wenn Sie sich krank fühlen oder Kontakt mit Covid-19 Patienten und Influenza Patienten hatten, verschieben Sie bitte Ihren Termin. Genauso wenn sich Erkältungssymptome bei Ihnen aufzeigen, möchte Ich Sie darauf Hinweisen, dass keine Behandlung stattfinden kann.